Beschreibung
Bei einem Unfall sind Sie verpflichtet dazu, ein Warndreieck in ausreichend Abstand zum Unfallort aufzustellen, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einer möglichen Behinderung zu warnen. Auch die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle prüfen, ob Sie ein Warndreieck in Ihrem Fahrzeug mitführen, hierzu sind Sie nämlich sogar verpflichtet. Damit Sie sich ein Bußgeld sparen können und im Ernstfall bestens gerüstet sind, sollten Sie so ein praktisches und faltbares Warndreieck immer dabei haben.
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