HU-, AU- & UVV-Prüfung

Wir übernehmen in Kooperation mit unabhängigen Sachverständigen (TÜV) die wichtigsten Prüfarbeiten.
Serviceleistung
HU, AU und UVV- Prüfung
Marken
Audi, VW, NFZ, CUPRA, SEAT, Skoda

Gesetzliche Regelprüfungen

Die Hauptuntersuchung ist für Kfz-Halter verpflichtend. Bei Neufahrzeugen muss die Erstprüfung nach 36 Monaten erfolgen, danach alle zwei Jahre.  

Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung und erhält keine eigene Plakette mehr, allerdings wird weiterhin ein Nachweis erstellt. 

Die UVV-Prüfung ist für Gewerbetreibende ebenfalls verpflichtend und muss jährlich durchgeführt werden. 

Hauptuntersuchung "TÜV"

Wir bieten die tägliche Hauptuntersuchung, durchgeführt durch den TÜV Süd, in unserer Werkstatt an.

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung hat laut Gesetzgeber alle zwei Jahre stattzufinden. Die Erstprüfung nach Neuzulassung, muss allerdings erst nach 36 Monaten erfolgen. Bei der HU wird die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs geprüft. 

Die Hauptuntersuchung definiert sich als “zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile” gemäß den Vorgaben der StVZO. 

Der Fahrzeughalter ist selbst für die fristgerechte Vorführung des Kfz verantwortlich und trägt auch die Kosten der Prüfung. 

Seit dem 01. Juli 2012 kann die Prüfung bei Überfälligkeit nicht mehr rückdatiert werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten wird eine Ergänzungsprüfung fällig, welche mit höheren Kosten verbunden ist. 

Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung findet im Rahmen der Hauptuntersuchung statt.

Abgasuntersuchung

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird deshalb auch gemeinsam durchgeführt. Die spezielle Plakette für die AU wurde im Rahmen der Zusammenlegung ebenfalls abgeschafft. Dennoch wird für die Untersuchung ein extra Bescheid erstellt und an Sie übergeben. 

Seit 2018 wird bei der Abgasuntersuchung die Endrohrprüfung wieder durchgeführt. Diese Prüfung kann nur von anerkannten Werkstätten wie Auto Kölbl getätigt werden. Die AU muss grundlegend für sämtliche zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Otto- oder Dieselmotor erfolgen, also alle PKW, LKW, Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads usw. Es gibt einige wenige Ausnahmen. 

UVV-Prüfung

Ihre Pflicht als Gewerbetreibender. Buchen Sie jetzt Ihre jährliche UVV-Prüfung bei uns.

UVV-Prüfung

Durch eine starke Nutzung von Firmenfahrzeugen entsteht auch ein höheres Unfallrisiko, deshalb gelten für Fahrzeuge in gewerblicher Verwendung höhere Sicherheitsanforderungen. Deshalb wurde die UVV-Prüfung für Gewerbefahrzeuge eingeführt, welche jährlich durchgeführt werden muss. Dabei werden Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten auf einen arbeitssicheren und verkehrssicheren Zustand geprüft. Es werden auch etwaige An-, Auf- und Umbauten untersucht.  

Die UVV-Prüfung kann im Rahmen eines Werkstatttermins und/oder in Verbindung mit der HU/AU durchgeführt werden. So ersparen Sie sich zusätzliche Serviceaufenthalte. Hauptbestandteil der Kontrolle ist die Prüfung auf Vorhandensein von Warnwesten, Warndreiecken und Verbandskästen sowie die funktionssichere Technik der Kraftfahrzeuge. Auch Zubehör und die Möglichkeit zur Ladungssicherung wird geprüft. 

Der UVV-Prüfbericht wird an Sie übergeben und ist im Fahrzeug bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.