Unfallinstandsetzung
Bei einem Unfall wird durch einen unabhängigen Sachverständigen ein entsprechendes Unfallgutachten erstellt, dieses dient später zur Abrechnung mit den Versicherungen sowie als Arbeitsvorlage für unsere Werkstatt. Die Kosten des Gutachtens werden, sofern Ihr Versicherungsumfang dies beinhaltet, in der Regel ebenfalls übernommen.
Nach Freigabe durch Ihre Versicherung, beginnt unsere Werkstatt mit den Reparaturmaßnahmen am Fahrzeug. Dabei übernehmen wir die komplette Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und besprechen auch eventuelle Mehrarbeit, welche im Rahmen der Reparaturmaßnahmen aufgetreten sind.
Für die Reparatur verwenden wir ausschließlich Originalteile der jeweiligen Hersteller und erhalten so Ihren Fahrzeugwert.
Nach Fertigstellung der Reparatur erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der Arbeiten sowie verwendeten Materialien für Ihre Unterlagen.
Vermittlung eines Gutachters
Vermittlung eines Anwalts
Direkte Abrechnung mit den Versicherern
Mietwagen während der Reparatur


Werkstattersatzwagen
Wir halten Sie während Ihrer Reparatur mobil. Bei uns erhalten Sie Vorzugskonditionen als Werkstattkunde oder wir rechnen direkt mit den Versicherung ab.

