19. Januar 2026

Änderungen für Autofahrer in 2026

Führerschein, Spritpreise, Vorteile für E-Auto-Käufer – in diesem Jahr gibt es einige neue Vorschriften und Gesetze für Autofahrer.

Die zehn wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2026.

1. Der digitale Führerschein

Der digitale Führerschein soll in Deutschland bereits Ende 2026 eingeführt werden und damit deutlich früher als der europaweite Rollout im Jahr 2030. Künftig können Führerschein und Fahrzeugschein direkt über das Smartphone vorgezeigt werden, sodass die physischen Dokumente nicht immer mitgeführt werden müssen. Wichtig dabei: Der digitale Führerschein ersetzt den Kartenführerschein nicht, sondern ergänzt ihn lediglich.

2. Führerschein-Umtausch: Wer jetzt handeln muss

Personen, die ihren Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Eine Sonderregelung gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein – unabhängig von Art und Ausstellungsdatum – erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

3. Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent

Zum Jahreswechsel wird die Pendlerpauschale angehoben. Berufspendler können künftig bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerlich geltend machen. Ziel der Maßnahme ist eine stärkere finanzielle Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit längeren Arbeitswegen.

4. CO₂-Preis treibt Kraftstoffkosten weiter nach oben

Der CO₂-Preis für Benzin und Diesel steigt weiter an. Ab 2026 wird er nicht mehr festgelegt, sondern über den Handel mit Emissionszertifikaten gebildet – zunächst innerhalb eines Preisrahmens von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ab 2028 erfolgt die Preisbildung vollständig am freien Markt.
Für Autofahrer bedeutet das weiter steigende Spritpreise: Im Jahr 2026 könnte die CO₂-Abgabe den Benzinpreis um bis zu drei Cent pro Liter erhöhen, bei Diesel sogar etwas darüber. Die tatsächliche Preisentwicklung hängt jedoch auch von externen Faktoren wie dem Ölpreis ab.

5. Euro-7-Abgasnorm: Neue Anforderungen für Neuwagen

Seit Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e als Übergang zur kommenden Euro-7-Norm. Ab dem 29. November 2026 greift Euro 7 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen, ab Ende 2027 dann für sämtliche Neuzulassungen.

Die neue Norm verschärft unter anderem die Erfassung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt erstmals auch den Abrieb von Reifen und Bremsen. Zudem werden erstmals Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen festgelegt.

6. Wird der Führerschein künftig günstiger?

Das Bundesverkehrsministerium plant umfassende Reformen, um die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. Ein zentraler Ansatz ist die stärkere Digitalisierung der Fahrausbildung. Theorieunterricht soll künftig auch über Apps oder Onlinekurse möglich sein. Zusätzlich sind kürzere Prüfungszeiten, ein reduzierter Fragenkatalog sowie der Einsatz von Fahrsimulatoren vorgesehen.

Gemeinsam mit den Bundesländern und der Fahrschulbranche sollen die Maßnahmen weiter konkretisiert werden, sodass bis Mitte 2026 die rechtlichen Voraussetzungen für eine modernere und kostengünstigere Fahrausbildung geschaffen sind.

7. Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos soll um weitere fünf Jahre bis 2035 verlängert werden. Ein E-Auto, das Anfang 2026 zugelassen wird, könnte somit nahezu zehn Jahre steuerfrei bleiben. Die Verlängerung war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Noch offen ist, ob die Regelung auch rückwirkend gelten wird.

8. Next-Generation-eCall wird verpflichtend

Seit dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) mit dem sogenannten Next-Generation-eCall-System ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die diese Technik nicht an Bord haben.

NG-eCall ist ein modernes, automatisches Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und deutlich mehr Daten überträgt als die bisherige Version. Statt der veralteten 2G- und 3G-Netze nutzt das System die aktuellen 4G/LTE- und 5G-Mobilfunkstandards.

9. Neue Förderprogramme für private E-Auto-Käufer

Die Bundesregierung plant zusätzliche Fördermaßnahmen, um Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen. Dafür stehen bis Ende 2029 rund drei Milliarden Euro sowie Mittel aus dem europäischen Klima-Sozialfonds zur Verfügung. Details zur konkreten Ausgestaltung der Förderung sind bislang noch nicht bekannt.

10. Produkthaftung wird auf Software ausgeweitet

Mit dem neuen Produkthaftungsgesetz, das am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt, werden Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Künftig haften Hersteller nicht mehr nur für physische Produktfehler, sondern auch für Schäden, die durch Software oder digitale Dienste entstehen. Das betrifft unter anderem Fahrassistenzsysteme, deren Fehlfunktionen zu Unfällen führen können.

Darüber hinaus werden auch Anbieter digitaler Dienste in die Haftung genommen – einschließlich Systeme, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Gleichzeitig wird die Beweislast für Geschädigte erleichtert: Gerichte können Hersteller zur Offenlegung interner Daten verpflichten. Erfolgt diese nicht, wird vermutet, dass der Fehler beim Hersteller liegt.

Auto Kölbl wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!

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**WLTP: Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.