Maskenpflicht im Verbandskasten
Maskenpflicht im Verbandskasten

Maskenpflicht im Verbandskasten

6. März 2023
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Ob nun Verbandkasten oder Verbandskasten – zwei Masken sind Pflicht, oder?

 

Keine Sorge, der Duden erkennt beide Schreibweisen an, aber die Masken müssen seit Februar 2023 in neuen Verbandkästen auf jeden Fall enthalten sein.

 

Die DIN 13164 Februar 2022 kennzeichnet bei Neuanschaffung eines Verbandkastens, dass die beiden gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Masken enthalten sind. Die Schutzklasse FFP2 ist dabei nicht verpflichtend.

 

Aber muss ich nun meinen bestehenden Verbandkasten ersetzen? Nein. Verbandkästen der Norm DIN 13164 Januar 1998 und DIN 13164 Januar 2014 können weiterhin verwendet werden. Und bis dato muss auch nicht nachgerüstet werden. Schon aus Gründen des Eigenschutzes ist es aber natürlich empfehlenswert, dennoch medizinische Masken mitzuführen.

 

Weiterhin gilt natürlich, dass Artikel, welche mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sind, ersetzt werden müssen, sobald dieses abgelaufen ist. Abgelaufenes Verbandsmaterial kann ein Bußgeld nach sich ziehen und stellt einen Mangel im Zuge der Hauptuntersuchung dar.

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