
Neues Jahr, neuer Führerschein?
Etwa 42 Millionen deutsche Führerscheine müssen in ein fälschungssicheres neues Dokument umgetauscht werden. Beschlossen ist das schon länger und seit dem Februar 2022 liegen nun auch die, zwischenzeitlich verlängerten, Fristen fest. Der neue Führerschein ist standartmäßig auf 15 Jahre befristet.
Aber warum das Ganze?
Damit hat der „Lappen“ ausgedient, ebenso wir bis 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine. Aber warum eigentlich? Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU Führerscheine einheitlichen Richtlinien entsprechen, die die Fälschungssicherheit gewährleisten sollen.
Und wann bin ich dran?
Alte Papierführerschein die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen nach Geburtsjahr des Inhabers bis zu folgenden Fristen getauscht werden:
Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 müssen je nach Ausstellungsjahr bis zu folgenden Fristen getauscht werden:
Weshalb sind die Fristen für Karten- und Papierführerschein unterschiedlich bemessen?
Warum kann ich meinen jüngeren Führerschein nicht jetzt schon tauschen?
Wo mach ich das und was kostet das?
Was noch wichtig ist!
Verkauf: Mo.-Fr. 08.30 – 18.00 Uhr
Service: Mo.-Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Teiledienst: Mo.-Fr. 07.30 – 17.30Uhr
Allgemeiner Hinweis:
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Angebot gültig, nur solange Vorrat reicht.