Neues Jahr, neuer Führerschein?
Etwa 42 Millionen deutsche Führerscheine müssen in ein fälschungssicheres neues Dokument umgetauscht werden. Beschlossen ist das schon länger und seit dem Februar 2022 liegen nun auch die, zwischenzeitlich verlängerten, Fristen fest. Der neue Führerschein ist standartmäßig auf 15 Jahre befristet.
Aber warum das Ganze?
Alte Papierführerschein die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen nach Geburtsjahr des Inhabers bis zu folgenden Fristen getauscht werden:
Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 müssen je nach Ausstellungsjahr bis zu folgenden Fristen getauscht werden:
Weshalb sind die Fristen für Karten- und Papierführerschein unterschiedlich bemessen?
Auf dem älteren Papierführerschein ist das Ausstellungsdatum häufig nicht mehr eindeutig ersichtlich, daher wir hier nach Geburtsdatum des Inhabers befristet. Führerscheininhaber die vor 1953 geboren wurden, sind vorerst vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Die betroffenen Fahrerlaubnisse müssen erst zum finalen Datum am 19.01.2033 umgetauscht werden. So soll verhindert werden, dass ein Umtausch erfolgen muss, obwohl der Führerschein altersbedingt möglicherweise nicht mehr genutzt wird.
Warum kann ich meinen jüngeren Führerschein nicht jetzt schon tauschen?
Wo mach ich das und was kostet das?
Grundsätzlich erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Ob eine Beantragung online möglich ist, entscheidet jede Behörde für sich. Ebenso, ob ein direktes Anschreiben vor Fristablauf erfolgt. Die Bearbeitungskosten für den Umtausch belaufen sich gesamt auf ca. 25,-€.










