Führerscheintausch
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Führerscheintausch

5. Januar 2023
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Neues Jahr, neuer Führerschein?

Etwa 42 Millionen deutsche Führerscheine müssen in ein fälschungssicheres neues Dokument umgetauscht werden. Beschlossen ist das schon länger und seit dem Februar 2022 liegen nun auch die, zwischenzeitlich verlängerten, Fristen fest. Der neue Führerschein ist standartmäßig auf 15 Jahre befristet.

 

 

Aber warum das Ganze?
Damit hat der „Lappen“ ausgedient, ebenso wir bis 18.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine. Aber warum eigentlich? Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU Führerscheine einheitlichen Richtlinien entsprechen, die die Fälschungssicherheit gewährleisten sollen.
Und wann bin ich dran?

 

Alte Papierführerschein die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, müssen nach Geburtsjahr des Inhabers bis zu folgenden Fristen getauscht werden:

Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 müssen je nach Ausstellungsjahr bis zu folgenden Fristen getauscht werden:

Weshalb sind die Fristen für Karten- und Papierführerschein unterschiedlich bemessen?

Auf dem älteren Papierführerschein ist das Ausstellungsdatum häufig nicht mehr eindeutig ersichtlich, daher wir hier nach Geburtsdatum des Inhabers befristet. Führerscheininhaber die vor 1953 geboren wurden, sind vorerst vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Die betroffenen Fahrerlaubnisse müssen erst zum finalen Datum am 19.01.2033 umgetauscht werden. So soll verhindert werden, dass ein Umtausch erfolgen muss, obwohl der Führerschein altersbedingt möglicherweise nicht mehr genutzt wird.

Warum kann ich meinen jüngeren Führerschein nicht jetzt schon tauschen?

Der Umtauschplan soll einen möglichst reibungslosen und effizienten Führerscheinumtausch gewährleisten. Zudem die Führerscheine mit der geringsten Fälschungssicherheit zuerst getauscht werden.

Wo mach ich das und was kostet das?

Grundsätzlich erfolgt der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Ob eine Beantragung online möglich ist, entscheidet jede Behörde für sich. Ebenso, ob ein direktes Anschreiben vor Fristablauf erfolgt. Die Bearbeitungskosten für den Umtausch belaufen sich gesamt auf ca. 25,-€.

Was noch wichtig ist!

Sollte die Frist überzogen werden, gilt der Führerschein als abgelaufen. Zunächst wird dieses nicht als Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld sanktioniert. Aber Achtung! Andere Länder gehen hier möglicherweise anders vor. Da das Dokument als abgelaufen kann es hier zu höheren Strafen kommen. Dies gilt natürlich auch für im Ausland Lebende Inhaber eines deutschen Führerscheins. Diese sollten sich an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden und sich über die dortige Regelung erkundigen.

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Angebot gültig, nur solange Vorrat reicht.