17. Januar 2025

Autofahrer aufgepasst! Das ändert sich 2025.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen, welche Änderungen bringt die neue EU-Führerscheinrichtlinie und wie teuer wird der Sprit?

Die neun wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2025.

1. CO₂-Steuer wird erhöht

Am 1. Januar 2025 wurde die nächste Erhöhung der CO₂-Abgabe wirksam. Der Preis pro Tonne steigt von 45 € auf 55 €, Mehrwertsteuer nicht eingerechnet. Dadurch müssen Autofahrer mit höheren Kraftstoffkosten rechnen. Für Benzin und Diesel bedeutet das eine Preiserhöhung von etwa 3 Cent pro Liter im Vergleich zum Vorjahr.

2. Führerscheinumtausch

Das Ende des Papierführerscheins naht: Ab dem 19. Januar 2025 sind rosa oder graue Papierführerscheine nicht mehr erlaubt – ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Alle anderen sollten möglichst bald den Umtausch in die neue Führerscheingeneration vornehmen.

3. Österreich: Steigende Vignettenpreise

Wer mit dem Auto nach Österreich reisen möchte, muss für die neue Jahresvignette erstmals mehr als 100 € zahlen. Der Preis für die Jahresvignette steigt auf 103,80 €, zuvor waren es 96,40 €. Ab Januar kostet die Tagesvignette 9,30 € statt 8,60 €, die Zehn-Tages-Vignette 12,40 € statt 11,50 € und die Zwei-Monats-Vignette 31,10 € anstelle von bisher 28,90 €.

4. Neue EU-Führerscheinrichtlinien

Die EU-Führerscheinrichtlinie, die seit zwei Jahren in Arbeit ist, wird einige Neuerungen mit sich bringen. Dazu zählen die Einführung eines digitalen Führerscheins sowie Anpassungen des Mindestalters für Lkw- und Busfahrer. Zudem sind Änderungen bei der Probezeit für Fahranfänger und eine Aktualisierung der Anforderungen an die theoretische Prüfung geplant.

Geplante verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren wurden hingegen gestrichen. Nach der Verabschiedung der Richtlinie muss Deutschland diese in nationales Recht überführen, damit die Änderungen wirksam werden.

5. Baustelle Brennerautobahn bis 2030

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Brennerautobahn zur Großbaustelle: Die stark frequentierte Luegbrücke im Wipptal muss aus Sicherheitsgründen saniert werden. Während der Bauarbeiten wird der Verkehr auf der 55 Jahre alten Brücke über mehrere Jahre hinweg einspurig in beide Richtungen geführt.

Um ein größeres Verkehrschaos an Reisetagen zu vermeiden, ist an etwa 170 Tagen im Jahr eine zweispurige Verkehrsführung in beiden Fahrtrichtungen vorgesehen. Je nach Bedarf wird diese flexible Regelung entweder für den Verkehr Richtung Norden oder Süden eingesetzt.

6. Tunnelsanierung auf der Tauernautobahn

Auch auf einer weiteren zentralen Südroute stehen bis Juni erhebliche Einschränkungen bevor: Auf der österreichischen Tauernautobahn A10 (Salzburg–Villach) werden fünf Tunnel im Abschnitt zwischen Golling und Werfen gleichzeitig saniert.

Dabei werden die Tunnelröhren auf jeder Richtungsfahrbahn abwechselnd gesperrt. Der Verkehr wird einspurig im Gegenverkehr durch die jeweils freie Röhre geleitet.

7. Bußgelderhöhung für Verkehrssünden in Italien

In Italien werden Verkehrssünder künftig deutlich strenger bestraft. Die Reform des Codice della Strada tritt am 14. Dezember 2024 in Kraft und bringt vor allem bei Alkohol- und Drogenfahrten erhebliche Bußgelder und Geldstrafen mit sich. Für Wiederholungstäter wird zudem eine Null-Promille-Grenze eingeführt.

Auch Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel, die Nutzung des Handys am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden deutlich teurer. Zusätzlich drohen Fahrverbote. Die neuen Sanktionen gelten ausschließlich für Verkehrsverstöße, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen begangen werden.

8. Abgasnorm Euro 6e für Pkw

Die Abgasnorm Euro 6e, die als Übergang zur geplanten Euro-Norm 7 dient, wurde bereits 2023 für Pkw eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 wird die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte Pkw-Modelle verbindlich. Für neu zugelassene Fahrzeuge tritt die Regelung ab Januar 2026 in Kraft.

9. Erleichterung der Unfallmeldung

Fahrerflucht gilt als Straftat, doch künftig sind Änderungen geplant, die strafmildernd wirken oder sogar Straffreiheit ermöglichen könnten. Bei Sachschäden soll es nicht mehr erforderlich sein, dass der Unfallverursacher längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten wartet. Stattdessen können die erforderlichen Angaben künftig auch auf einer Polizeiwache oder digital über eine neu einzurichtende Meldestelle gemacht werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung dieser Regelungen steht derzeit noch aus.

Auto Kölbl wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!

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**WLTP: Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.