22. Juni 2023

Infos zum Dieselfahrverbot in München

Die wichtigsten Informationen zum Dieselfahrverbot in München. Wichtige Informationen für Dieselfahrer.

Wichtige Zusatzinformation:

Die grüne Plakette an Ihrem Fahrzeug gibt keine Auskunft über Ihre Abgasnorm. Die Abgasnorm finden Sie immer im Fahrzeugschein. Sollten Sie also eine grüne 4 an Ihrer Windschutzscheibe haben, heißt das nicht, dass Ihr Fahrzeug der Abgasnorm Euro 4 entspricht.

Stufe 1

ab 01. Februar 2023

  • Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone
  • Lieferverkehr und Anwohner sind durch Beschilderung vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen
  • Weitere Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung, Pflegerische Dienste und Weitere bestehen zusätzlich

Stufe 2

ab 01. Oktober 2023

  • Erweiterung des Diesel-Fahrverbots um Diesel-KFZ mit der Abgasnorm 5/V
  • Alle Ausnahmen wie in Stufe 1 bleiben bestehen

Stufe 3

ab 01. Februar 2023

  • Die über die Beschilderung geregelten generellen Ausnahmen für Lieferverkehr und Anwohner entfallen
  • Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung, Pflegerische Dienste etc. bleiben unbefristet bestehen

Die nächsten Stufen treten jeweils nur dann in Kraft, wenn die zuvor festgelegten Maßnahmen keine Wirkung zeigen.

Wozu dient die neue Regelung?

Im Jahr 2010 wurde ein Grenzwert für den jährlichen NO2-Ausstoß festgelegt. Um diesen möglichst schnell einzuhalten wurde das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Diesel Euro 5/V beschlossen. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots in München erfolgt in einem Stufenplan.
Welche Fahrzeuge sind betroffen und gibt es Ausnahmen?
Aktuell gilt das Diesel-Fahrverbot in München für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5/V und darunter. Nicht betroffen sind dementsprechend benzin- oder elektrobetriebene Fahrzeuge und Diesel-Kfz mit Abgasnorm 6/VI.
Es gibt dreierlei Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot in München in der derzeit gültigen Stufe 1 des 3-Stufenplans.

1. Gesetzliche Ausnahmen

  • Fahrzeuge nach Abgasnorm Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Nachrüstung
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Einsatzkräfte der Polizei, Rettungsdienst etc.

2. Pauschale Ausnahmen per Beschilderung und Allgemeinverfügung

  • Anwohner und Lieferverkehr
  • Taxen, Mietwagen
  • Zu- und Abfahrt für Linienverkehr zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
  • Medizinische Notfälle
  • Bestattungsdienste
  • Inhaber eines Münchner Handwerker Parkausweises
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Schichtdienstleistende und weitere Personen, für Fahrten zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit und denen das Ausweichen auf den ÖPNV nicht möglich/zumutbar ist
  • Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen

3. Einzelausnahmen auf Antrag

  • Reparaturen und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
  • Behebung von Gebäudeschäden
  • Versorgung der Bewohner mit Lebensnotwendigen Gütern
  • bestimmte Spezialfahrzeuge
  • private Härtefälle
  • Fahrten zu regelmäßigen Arztbesuchen

Wo finde ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?

Die Abgasnorm ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Punkt 14 zu finden. Bitte beachten Sie dabei: die grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichbedeutend der Abgasnorm!

Fahrzeugschein

Auf Ihrem Fahrzeugschein, unter Punkt 14 finden Sie die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs.

Umweltplakette

Die Umweltplakette auf Ihrer Windschutzscheibe gibt keine Auskunft über die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs.

Wo gilt das Dieselfahrverbot?

Die bis dato geltende Umweltzone wurde im Zuge der neuen Regelung um den Mittleren Ring erweitert.Auch von außen bietet der Born eine echte Show. Das LED-Ceremony Light spielt mit leichten und starken Lichtimpulsen und verbindet Ausstrahlung mit Sicherheit zu einem stimmigen Gesamtpaket. Das Lichtkonzept setzt sich beim Einsteigen durch Logoprojektion und im Innenraum durch individualisierbare Ambientebeleuchtung fort. Unaufdringliche Designelemente am Fahrzeug lassen ein rundes Bild entstehen und sind aerodynamisch optimiert. Der Born legt Wert auf Schönheit, aber auch auf Nutzen.

Wie wird kontrolliert und was droht bei Verstößen?

Der Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot in München wir derzeit mit einem Bußgeld von 100,-€ geahndet. Die Kontrolle des Diesel-Fahrverbots erfolgt im Rahmen der routinemäßigen Polizeikontrollen, sowie im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle und Kontrollen im ruhenden Verkehr durch die kommunale Verkehrsüberwachung.
Artikel teilen:
WhatsApp
Email
Print
Facebook
LinkedIn
Twitter
Pinterest
XING

Ähnliche Beiträge

**WLTP: Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.