22. Juni 2023

Infos zum Dieselfahrverbot in München

Die wichtigsten Informationen zum Dieselfahrverbot in München. Wichtige Informationen für Dieselfahrer.

Wichtige Zusatzinformation:

Die grüne Plakette an Ihrem Fahrzeug gibt keine Auskunft über Ihre Abgasnorm. Die Abgasnorm finden Sie immer im Fahrzeugschein. Sollten Sie also eine grüne 4 an Ihrer Windschutzscheibe haben, heißt das nicht, dass Ihr Fahrzeug der Abgasnorm Euro 4 entspricht.

Stufe 1

ab 01. Februar 2023

  • Fahrverbots für Diesel-KFZ mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone
  • Lieferverkehr und Anwohner sind durch Beschilderung vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen
  • Weitere Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung, Pflegerische Dienste und Weitere bestehen zusätzlich

Stufe 2

ab 01. Oktober 2023

  • Erweiterung des Diesel-Fahrverbots um Diesel-KFZ mit der Abgasnorm 5/V
  • Alle Ausnahmen wie in Stufe 1 bleiben bestehen

Stufe 3

ab 01. Februar 2023

  • Die über die Beschilderung geregelten generellen Ausnahmen für Lieferverkehr und Anwohner entfallen
  • Weitere Ausnahmen z.B. für Handwerker, Schichtdienstleistende, Menschen mit Behinderung, Pflegerische Dienste etc. bleiben unbefristet bestehen

Die nächsten Stufen treten jeweils nur dann in Kraft, wenn die zuvor festgelegten Maßnahmen keine Wirkung zeigen.

Wozu dient die neue Regelung?

Im Jahr 2010 wurde ein Grenzwert für den jährlichen NO2-Ausstoß festgelegt. Um diesen möglichst schnell einzuhalten wurde das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm Diesel Euro 5/V beschlossen. Die Einführung des Diesel-Fahrverbots in München erfolgt in einem Stufenplan.
Welche Fahrzeuge sind betroffen und gibt es Ausnahmen?
Aktuell gilt das Diesel-Fahrverbot in München für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5/V und darunter. Nicht betroffen sind dementsprechend benzin- oder elektrobetriebene Fahrzeuge und Diesel-Kfz mit Abgasnorm 6/VI.
Es gibt dreierlei Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot in München in der derzeit gültigen Stufe 1 des 3-Stufenplans.

1. Gesetzliche Ausnahmen

  • Fahrzeuge nach Abgasnorm Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Nachrüstung
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Einsatzkräfte der Polizei, Rettungsdienst etc.

2. Pauschale Ausnahmen per Beschilderung und Allgemeinverfügung

  • Anwohner und Lieferverkehr
  • Taxen, Mietwagen
  • Zu- und Abfahrt für Linienverkehr zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
  • Medizinische Notfälle
  • Bestattungsdienste
  • Inhaber eines Münchner Handwerker Parkausweises
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Schichtdienstleistende und weitere Personen, für Fahrten zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit und denen das Ausweichen auf den ÖPNV nicht möglich/zumutbar ist
  • Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen

3. Einzelausnahmen auf Antrag

  • Reparaturen und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen
  • Behebung von Gebäudeschäden
  • Versorgung der Bewohner mit Lebensnotwendigen Gütern
  • bestimmte Spezialfahrzeuge
  • private Härtefälle
  • Fahrten zu regelmäßigen Arztbesuchen

Wo finde ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?

Die Abgasnorm ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Punkt 14 zu finden. Bitte beachten Sie dabei: die grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichbedeutend der Abgasnorm!

Fahrzeugschein

Auf Ihrem Fahrzeugschein, unter Punkt 14 finden Sie die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs.

Umweltplakette

Die Umweltplakette auf Ihrer Windschutzscheibe gibt keine Auskunft über die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs.

Wo gilt das Dieselfahrverbot?

Die bis dato geltende Umweltzone wurde im Zuge der neuen Regelung um den Mittleren Ring erweitert.Auch von außen bietet der Born eine echte Show. Das LED-Ceremony Light spielt mit leichten und starken Lichtimpulsen und verbindet Ausstrahlung mit Sicherheit zu einem stimmigen Gesamtpaket. Das Lichtkonzept setzt sich beim Einsteigen durch Logoprojektion und im Innenraum durch individualisierbare Ambientebeleuchtung fort. Unaufdringliche Designelemente am Fahrzeug lassen ein rundes Bild entstehen und sind aerodynamisch optimiert. Der Born legt Wert auf Schönheit, aber auch auf Nutzen.

Wie wird kontrolliert und was droht bei Verstößen?

Der Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot in München wir derzeit mit einem Bußgeld von 100,-€ geahndet. Die Kontrolle des Diesel-Fahrverbots erfolgt im Rahmen der routinemäßigen Polizeikontrollen, sowie im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle und Kontrollen im ruhenden Verkehr durch die kommunale Verkehrsüberwachung.

Allgemeiner Hinweis: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.