4. August 2025

Neue Regelungen für E-Dienstwagen

Die Bundesregierung hat steuerliche Änderungen für E-Dienstwagen beschlossen, die neue Spielräume für Unternehmen und Selbstständige schaffen.

Die Bundesregierung hat wichtige steuerliche Änderungen für Elektro-Dienstwagen beschlossen, die sowohl Unternehmen als auch Selbstständigen neue Spielräume eröffnen. Ab sofort wurde die Bruttolistenpreis-Grenze (BLP) für die günstige 0,25%-Versteuerung bei privater Nutzung von rein elektrischen Firmenwagen von bisher 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben.

Was bedeutet das konkret?

Wer ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro als Dienstwagen nutzt, kann den geldwerten Vorteil weiterhin nur mit 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuern – eine erhebliche steuerliche Entlastung gegenüber herkömmlichen Verbrennern oder auch teureren E-Fahrzeugen.

Gleichzeitig wurde ein neues Abschreibungsmodell eingeführt!

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge ist nun eine beschleunigte Abschreibung möglich. Statt wie bisher über sechs Jahre können diese Fahrzeuge innerhalb eines kürzeren Zeitraums steuerlich geltend gemacht werden. Das verbessert insbesondere für Unternehmen die Investitionsbedingungen, da sich die Kosten schneller auf den steuerlichen Gewinn auswirken und somit die Liquidität geschont wird.

Für neue vollelektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen wurde eine attraktive arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt (gültig ab 01.07.2025 bis 31.12.2027):

  • 75 % im Jahr der Anschaffung
  • 10 % im 2. Jahr
  • 5 % im 3. und 4. Jahr
  • 3 % im 5. Jahr
  • 2 % im 6. Jahr

Ziel der Maßnahmen

Beide Maßnahmen zielen darauf ab, die Elektromobilität weiter zu fördern und die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Umweltauflagen rückt die Entscheidung für ein E-Fahrzeug auch wirtschaftlich immer mehr in den Fokus.

Wichtig: Trotz aller Vorteile und steuerlichen Anreize handelt es sich hierbei um allgemeine Informationen. Eine individuelle Bewertung Ihrer steuerlichen Situation kann und darf nur durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater erfolgen. Bitte holen Sie dort verbindlichen Rat ein, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Elektromobilität in die Unternehmensflotte zu integrieren – wirtschaftlich sinnvoll und umweltbewusst.

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**WLTP: Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis.